Gesetzsammlung
des Fürstenthums Reuß ilterer Linie.
M. 21.
(Ausgegeben den 27. September 1853.)
45. Bekanntmachung,
Patentertheilung auf Streck= und Fleyerwerke
betreffend.
gem Banquier und Kammgarnfspinnereibesiter Dr. Julius Glaß zu Gera ist
auf desfalls geschehenes Ansuchen sic dos Handlungshaus Nicolaus Schlumberger
K Comp. in Guebwiller im Elsaß Bebuss der Anfertigung und Einsöhrung der
von dem leleren neuersundenen und resp. vervollkommneten Streck- und Fleyerwerke
zur Vor- und Feinspinnerei von Wolle, Floret und andern Faserslossen, im Bereich
des biesigen Fürstenthumes ein ausschließliches Privilegium aous fünf binkereinander
solgende Jahre, ohne Jemand in der Benubtung bekonnter Theile zu beschränken,
mie der Bellimmung, daß die Anwendung der patemtirten Steeck= und Fleyerwerke
blunen Jahresseist vom beutigen Tag an gerechnet gescheben, bei Verlust des durch
das Patent erworbenen Rechtes ertheil:, auch die Zurücknahme des Patente für den
Foll, daß während der Danuer desselben das ertheilte Privilegium ein Jahr lang un-
benuͤtzt bleibe, vorbehalten werden.
Auch ist bei Verleihung desselben dle Neuhelt und Eigenthuͤmlichkeit dee Erfin-
dung vorausgeseht * besiimmt worden, dah gegentheiligen Falls das Patene als
erloschen zu betrachten ist.
Solches wird Aar Nachricht und Nachachtung hiermit bekannt gemacht.
Greiz, den 31. August 1853.
Fürstl. Neuß. Plauische Landcsregicrung das.
Otto.
v. Geldern, Crispendor.