Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1853. (2)

Gesetzsammlung 
des Fürstenthums Reuß ilterer Linie. 
M. 21. 
(Ausgegeben den 27. September 1853.) 
  
45. Bekanntmachung, 
Patentertheilung auf Streck= und Fleyerwerke 
betreffend. 
gem Banquier und Kammgarnfspinnereibesiter Dr. Julius Glaß zu Gera ist 
auf desfalls geschehenes Ansuchen sic dos Handlungshaus Nicolaus Schlumberger 
K Comp. in Guebwiller im Elsaß Bebuss der Anfertigung und Einsöhrung der 
von dem leleren neuersundenen und resp. vervollkommneten Streck- und Fleyerwerke 
zur Vor- und Feinspinnerei von Wolle, Floret und andern Faserslossen, im Bereich 
des biesigen Fürstenthumes ein ausschließliches Privilegium aous fünf binkereinander 
solgende Jahre, ohne Jemand in der Benubtung bekonnter Theile zu beschränken, 
mie der Bellimmung, daß die Anwendung der patemtirten Steeck= und Fleyerwerke 
blunen Jahresseist vom beutigen Tag an gerechnet gescheben, bei Verlust des durch 
das Patent erworbenen Rechtes ertheil:, auch die Zurücknahme des Patente für den 
Foll, daß während der Danuer desselben das ertheilte Privilegium ein Jahr lang un- 
benuͤtzt bleibe, vorbehalten werden. 
Auch ist bei Verleihung desselben dle Neuhelt und Eigenthuͤmlichkeit dee Erfin- 
dung vorausgeseht * besiimmt worden, dah gegentheiligen Falls das Patene als 
erloschen zu betrachten ist. 
Solches wird Aar Nachricht und Nachachtung hiermit bekannt gemacht. 
Greiz, den 31. August 1853. 
Fürstl. Neuß. Plauische Landcsregicrung das. 
Otto. 
v. Geldern, Crispendor.
	        
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