Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1854. (3)

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32. Bekanntmachung, 
den Beitritt der Großherzoglich Badischen Regierung zu der Convention 
wegen gegenseitiger Uebernahme der Auszuweisenden 4. d. Gotha den 
15. Juli 1851 
betreffend. 
Nachdem anher gelongter Mlikheilung zu Folge dle Großberzoglich Badische Re- 
gierung dem Vertrage wegen gegenseiriger Uebernahme der Auszuweisenden 1l. I. Gocha 
den 15. Juli 1851 beigetreten itt, so wird Solches mit dem Bemerken hierdurch bekonne 
gemachr, daß die in jenem Wertrage vereinbarren Grundsätze und Vorschristen nunmehe 
auch rücksichtlch dee Staoksangehörigen des Grohherzogihums Baden in den hiesigen 
Londen zur Anwendung kommen. 
Greiz, den 15. Märg 1854. 
Fürstl. Reuß- Plauische Landesregierung das. 
Otto. 
v. Geldern, Erispendorf.
	        
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