Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1854. (3)

— 114 — 
34. Bekanntmachung, 
die Ausführung der Firmen= und Prokura-Orbnung 
betreffend. 
Die im 6. 10. der unterm 25. Januar dleses Jahres erlalsenen, am 31, del. 
selben Monats publicirten Firmen= und Prokura-Ocdnung eingeräumte, auf zwel 
Monate beslimmte und daber mit dem 31. dieses Monars ablausende Frist zur Er- 
stattung der dort vorgeschriebenen Angeigen bezüglich der „bereiks beslandenen betres- 
senden Geschäste,“ wird mit Hhöchster Genehmigung Sereniss#imi hiermit bis zum 
15. Apell dieses Jahres verlängerk, blerbel aber nochmals darauf hingewiesen, daß 
dle Säumlgen In die im 56. H. der gedachten Verordnung bestimmte Indlvidual= 
strase von Zehn Thalern verfallen. 
Zugleich wird berlchtigend bemerk#, daß lm letzten Alinco des §. 7. dle Worte 
„unter 4 und 5“ in Wegsall zu bringen find. 
Gress, den 24. März 1854 
Fürstl. Reuß-Plauische Landesregierung das. 
Okto. 
v. Geldern, Erispendors.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.