Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1854. (3)

— 189 — 
65. Bekanntmachung, 
die für ausgehenden Branntwein aus Getraide und andern mehligen 
Stoffen zu gewährende Steuervergütung 
betressend. 
Mit Bezugnabme auf Nr. I. der Gesetzlichen Verordnung vom 18. Juli d. J. 
die Berichtigung des bei Erhebung der Branntweinsteuer zur Anwendung kommenden 
Moischsleuersabes betressend, wird biermie bekanne gemacht, dosi nach elner zwischen 
den becheiligten Zollvereinsregierungen gekrossenen Vereinbarung die sür Bronntwein 
aue Getcaide und anderen mehligen Stoffen bei der Auesuhr zu gewährende Seeuer= 
hr süc dos Quart Brountwein von 50 Procent Alkohol noch Tealles vom 
v. d. J. ab mit 10 Silberpsennigen geleillet werden soll. 
Greiz, den 16. Okteber 1854. 
Fürstl. Reuß · Plauische Landesregierung das. 
Dito. 
v. Geldern, Crispenderl.
	        
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