Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1854. (3)

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IV. Uebertretung blos polizeilicher Anordnungen. 
Vorschrift wegen des Abfahrens aufgemachter Hölzer 
Anzünden von Feuer im Freien 
Handel mit Holz, Holzpflanzen, Obstbäumen und dergl 
Strafbares Betretenlassen auf fremden Holz--, Feld-, Piesen- oder Gartengrundstücken 
Verbotene Weigge 
Zurücklassen und Abwerfen von Holz von Seiten der olifibrleute 
Halten von Nutzvieb 
Beschädlgung durch Thiere aus Babrtasnateit der diese beaufũchiigen den Personen 
Aebrenlesen . 
Ueberschreitung des Vebolzingore hies 
Holzlesen 
Verkauf des zum eigenen Bedarf erhaltenen dolzes 
Ankauf von entwendetem Hols 
Unerlaubtes Behauen der Bannstänmer im Walde 
Ordnungswidriges Streurechen, Verlehung von Kultur- sthubninein, nwersen 
aufgesetzter Klaftern und dergl. 
Sonstige Polizeiwidrigkeiten . 
Verwandlung der Geldstrafen in Gesängnißstrafen 
V. Verfahren bei Vergeben gegen dieses Gesetz. 
Verpflichtung zur Anzeige 
olgen unterlassener Anzeige 
Inhaltung, Pfändung und Verhaftung der Frevler 
Befugniß zur Anwendung der nötbigen Gewalt. 
Haussuchung · 
Zuständigkeit des Gerichts 
Untersuchungeverfahren . 
Herstellung des Beweises . 
Unstatthafte Ausflucht des Angeschuldigten. 
Entscheidung über den Schadenersatz 
Schlußbestimmung 
  
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