Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1854. (3)

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13. Bekanntmachung, 
die Aufhebung des unterm 1. September 1844 mit Belgien abge- 
schlossenen Handels= und Schiffahrtsvertrags, sowie der hierauf 
bezüglichen Conventionen 
betressend. 
Da durch die zeither deshalb staktgesundenen Verhandlungen elne weitere Fort- 
etzung des unter dem 1. September 1844 zwischen dem deutschen Joll, und Han- 
delsvereine elnerseits und Belgien andererselte abgeschlossenen Handels= und Schiff. 
sohrtsvertrages nicht erzielt worden ist: so rreten die Bestimmungen dieses Vertrages 
und der dazu gehörlgen Additional, Convention vom 1#. Februar 1852 (Gesetzsamm. 
lung vom Jahr 1852, Nr. 4), sowie der darauf bezüglichen Uebereinf#unse vom 26. 
Junl 18.16 zur Unmterdrückung des Schleichhondels und vom Jahr 1847 binschtlich 
der Steuerbesreiung der beiderseitigen Hondelsreisenden (Amts, und Verordnungsblatt 
vom Jahr 1847, No. 10) vom 1. Januar 1834 ab außer Anwendung. 
Solches wird zur Nachachtung pierdurch zur össentlichen Kenneniß gebrocht. 
Gresq, den 18. Januar 1854. 
Fürstl. Neuß. Plauische Landesregicrung das. 
Otto. 
v. Geldern, Ensspendor .
	        
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