Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1855. (4)

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45. Bekanntmachung, 
die Recommandation der Briefe nach den Vereinigten Staaten von 
Nordamerika bei der Beförderung über Bremen 
bekressend. 
Zufolge einer Mittbeilung der Furstlich Thurn und Taxis'schen General-Post- 
Direktion zu Frankfurt a. M. können in Gemäßheit einer Vereinbarung zwischen 
den Postverwaltungen der Vereinigten Staaten von Nord-Amerika und der freien 
und Hansestadt Bremen vom 1. I. M. an, die auf dem Wege über Bremen ver- 
mittelst der zwischen Bremen und New-York fahrenden Postdampfschiffe Beförderung 
findenden Briefe nach den Vereinigten Staaten von Nord-Amerika auf Verlangen 
der Absender registrirt (in die Briefkarte strciel eingerragen und dann erforder- 
lichen Falls der Eingang solcher Briese bei dem Postamte in New-Vork und deren 
Weiterbeförderung in das Innere durch vessetkr aachansen werden 
ine Garantie für die sichere Beförderung solcher registrirter Briefe mittelst 
der Postdampfschiffe und für die Ueberlieferung an die Adressaten wird jedoch nicht 
übernommen. 
riefe nach den Vereinigten Staaten, deren Registrirung gewünscht wird, 
sind unter Recommandation aufzugeben und zahlen bei der musan außer der 
Reeommandations-Gebühr und dem Porto für gewöhnliche Briefe noch alo Regi- 
Orirunge- ) kar Aechnung der Nord-Amerikanischen Postverwaltung den Betrag 
2 Sgr. 
Lolcheo - piewurh, zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Greiz, am 13. August 1855. 
Fürstl. Reuß-Plauische Landesregierung daf. 
Otto. 
Achl#
	        
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