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45. Bekanntmachung,
die Recommandation der Briefe nach den Vereinigten Staaten von
Nordamerika bei der Beförderung über Bremen
bekressend.
Zufolge einer Mittbeilung der Furstlich Thurn und Taxis'schen General-Post-
Direktion zu Frankfurt a. M. können in Gemäßheit einer Vereinbarung zwischen
den Postverwaltungen der Vereinigten Staaten von Nord-Amerika und der freien
und Hansestadt Bremen vom 1. I. M. an, die auf dem Wege über Bremen ver-
mittelst der zwischen Bremen und New-York fahrenden Postdampfschiffe Beförderung
findenden Briefe nach den Vereinigten Staaten von Nord-Amerika auf Verlangen
der Absender registrirt (in die Briefkarte strciel eingerragen und dann erforder-
lichen Falls der Eingang solcher Briese bei dem Postamte in New-Vork und deren
Weiterbeförderung in das Innere durch vessetkr aachansen werden
ine Garantie für die sichere Beförderung solcher registrirter Briefe mittelst
der Postdampfschiffe und für die Ueberlieferung an die Adressaten wird jedoch nicht
übernommen.
riefe nach den Vereinigten Staaten, deren Registrirung gewünscht wird,
sind unter Recommandation aufzugeben und zahlen bei der musan außer der
Reeommandations-Gebühr und dem Porto für gewöhnliche Briefe noch alo Regi-
Orirunge- ) kar Aechnung der Nord-Amerikanischen Postverwaltung den Betrag
2 Sgr.
Lolcheo - piewurh, zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Greiz, am 13. August 1855.
Fürstl. Reuß-Plauische Landesregierung daf.
Otto.
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