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Ausnahmsweise dürfen mittelst anderer Versendungs-Gelegenheiten, demnach
auch mit den im Privatbetrieb stehenden Messagerien, welchen die in Drutschland
zur Fahrpost gegebenen - zur Weiterbeförderung in Frankreich überliefert
werden, eferderung finden
egister, Panzeichnungen und Karten,
2) 2 cten,
3) nicht periodische Drucksachen, vorausgesetzt, daß sie keinerlei handschrift-
lichen Zusatz und überhaupt nicht die Natur einer Ankündigung, Benach-
richtigung oder eines Eirculars haben.
Die Drucksachen, deren Versendung mit den Messagerien zugelassen ist, dürfen
neben der Verpackung in Kisten oder Balloten im Innern nicht noch durch versie-
gelte Umschläge verschlossen sein.