Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1855. (4)

Gesetzsammlung 
des Furstenthums Reuß älterer Linie. 
Ai. 15. 
(Ausgegeben den 13. Juli 1355.) 
1½½ 
  
35. Landesherrliche Verordnung, 
die Abtheilung der Mannschaft des Bundescontingents in zwei Classen 
Cetressend. 
Wir Heinrich der Zwanzigste, von Gottes Gnaden aͤlterer 
binie sonverainer Fürst Reuß, Graf und Herr von Plauen, Herr zu 
Greiz, Krannichfeld, Gera, Schleiz und Lobensteinc. 1. 2. 
haben beschlossen, nach dem Beispiel anderer Bundesslaaten, und mit besonderer 
Beräcksichtigung der dieserhalb in den banden Jüngerer Linie bestehenden Vor- 
schriften bei der Mannschaft Unsere Bundescontingents eine Abtheilung in zwei 
EClassen eintreten zu lassen und verordnen daher was folgt: 
8. 1. 
Die Versetzung in die zweile Elasse erfolget zur Strase durch foͤrmliches 
kriegsrechtliches Erkenntnis. 
S. 2. 
Alle diejenigen, welche in die zweite Elasse versebt worden sind, verlieren 
das Recht, die Ehrenzeichen, sowohl während ihrer Dienstzeit, als nach der Ver- 
abschiedung, deogleichen die Ceccarde lragen zu dursen, und erhalten im Dienste 
Bonbons von blauer Farbe. Sie werden von jedem Soldaten der ersten Elasse, 
wie von einem Gefreiten kommandirt. 
13
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.