Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1859. (8)

Gesetzsammlung 
des Fürstenthums Reuß älterer Linie. 
W. 3 
(Ausgegeben den 31. Januar 1859.) 
5. Bekanntmachung, 
die Erstattung von Anzeigen über Ablösung von Lehngeldern 
betreffend, 
i dem im vorigen Monat abgehaltenen Deputationstage war von der Rit- 
uchhe dern Antrag gestellt worden, 
daß zur Erleichterung der Lehngelderablösungen den Besibern schuldenfreier 
Rittergüter gestattet werde, die Anzeigen über die Ablösung von Sehngel- 
dern nicht wie biöher in jedem einzelnen Fall, sondern nur am Schluß 
des Jahres über die im Laufe desselben vorgekommenen Ablösungen zusam- 
men zu erstarten. 
Nachdem von Sr. Hochfürstlichen Durchlaucht dieser Antrag gnädigst geneh 
migt worden ist, so wird Solches hiermit zur Kenntniß der Betheiligten gebracht. 
Greiz, den 17. Januar 1859. 
Fürstl. Neuß-Plauische Landesregierung das. 
Otto. 
N. v. Geldern, Erlspeedort.
	        
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