Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1863. (12)

Gesetzsammlung 
des Fürstenthums Reuß älterer Linic. 
„W. 1. 
— 
(Ausgegeben den 3. Januar 1863.) 
  
1. Nachtrag 
zu dem Gesetz vom 17. December 1855, die Einführung der 
Gewerbe= und Einkommenstener 
belreffend. 
Wi. Caroline Amalie Elisabeth, verwittwete Firstin Reuß, 
älterer Linie, Gräfin und Herrin von Plauen, Herrin zu Greiz, 
Kranichfeld, Gera, Schleiz und Lobenstein, geborene Prinzessin zu 
Hessen-Homburg, als Vormünderin Unseres vielgeliebten minder- 
jährigen Sohnes, Heinrich des Zwei und Iwanzigsten älterer 
Linie sonveränen Fürsten Reuß, Grafen und Herru von Plauen 2c. 
und Landeoregentin, 
fügen hiermit zu wissen: 
Nachdem in Berfolg der Ausführung des Gesehes vom 17. December 
1855, die Einföhrung der Gewerbe= und Emkommensteuer betreffend, für nöthig 
erachtet worden, die Ausnahmebestimmung des K. 2 Nr. 3 in Ansehung der 
Gesellen der Baugewerke zu modistciren, die rücksichtlich der Steuerfreiheit vom 
Einkommen aus vermietheten gewerblichen Anlagen 2c. zeilher bestandenen Zwei- 
sel zu beseiligen, sowie hauptsächlich das Verfahren bezuglich der alljöhrlichen 
Berichtigung und Vervollständigung der Steuerkataster (§.#13. 19 des Gesetez) 
in zweckmäßigerer Weise zu regeln und damit zugleich die Competenzverhällnisse 
der zur Aussicht über den, die Gewerbe: und Einkommensteuer betreffenden Ge- 
schöftokreic bestellten Commission genauer feslzustellen: so haben Wir Uns be- 
wogen gefunden, mit ständischem Beirath Folgendes gesehlich zu bestimmen: 
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