Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1864. (13)

Gesetzsammlung 
des Fürstenthums Reuß älterer Linie. 
5. 11. 
(Ausgegeben den 27. Oktober 1864.) 
  
22. Gesesz, 
die Eröffnung einer neuen Staatsanleihe 
betreffend. 
Wir C Caroline Amalie Elisabeth, verwittwete Fürstin Reuß, 
älterer Linie, Gräfin und Herrin von Plauen, Herrin zu Greiz, 
Kranichfeld, Gera, Schleiz und Lobenstein, geborene Frinzessin zu 
Hessen-Homburg, als Vormünderin Unsercs vielgeliebten minder- 
jährigen Sohnes, Heinrichs des Zwei und Zwanzigsten älterer 
Linie sonveränen Fürsten Neuß, Grafen und Herrn von Plauen 2c. 
und Landesregentin, 
haben mit Ständischer Zustimmung beschlossen, zur Aufbringung des Kapital- 
betrags, mit welchem sich die Fürstliche Regierung an dem Greiz-Brunner 
Eisenbahnunternehmen betheiligt, eine Staatsanleihe eröffnen zu lassen und 
verordnen demnach was folgt: 
— 
(Es ist ein Nominalbetrag von 
Ein Hundert Tausend Thalern 
in vierprocentigen, auf den Inhaber lautenden Staatsschuldscheinen mit 
"0000 Thalern in Abschnitten Serie 1 zu 100 Thalern 
50000 I1I1 „ 200 5 
24 
* 7“. !.
	        
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