Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1865. (14)

Gesetzsammlung 
des Fürstenthums Reuß älterer Linie. 
„W. 20. 
* 
(Ansgegeben den 5. December 1865.) 
  
10. Gese 6, 
die Beschadigung von Eisenbahnen und Telegraphen, sowie einige 
damit zusammenhängende Vergehen 
belreffend. 
Wir Caroline Amalie Elisabeth, verwittw. Fürstin Reuß 
älterer Linie, Gräfin und Herrin von Plauen, Herrin zu Greiz, 
Kranichfeld, Gera, Schleiz und Lobenstein, geborene Prinzessin zu 
Hessen-Homburg, als Vormünderin Unseres vielgeliebten minder- 
jährigen Sohnes, Heinrichs des Zwei und Zwanzigsten älterer 
Linie souveränen Fürsten Reuß, Grafen und Herrn von Plauen 2c. 
und Landesregentin, 
haben Uns bewogen gefunden, mit NRücksicht auf die im Art. 9 des mit der 
Königlich Sächsischen Regierung abgeschlossenen Stgatevertrags vom 3. No- 
vember 1863 übernommene Verpflichtung, uber die Bestrafung der Beschä- 
digung von Gisenbahnen und Telegraphen und einiger damit zusammenhän- 
gender Verbrechen ein besenderes Gesel zu erlassen und bestimmen daher nach 
vorgehabtem ständischem Beirathe Folgendes: 
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