Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1867. (16)

Gesetzsammlung 
des Fuͤrstenthums Reuß aͤlterer Linie. 
W. 21. 
(Ausgegeben den 26. Oktober 1867.) 
  
35. Landtagsabschied 
für den -- handtag des dahres 1867 vom 
. Oktober 1867 
Wir Heinrich der Zwei und Zwanzigste von Gottes Gnaden 
älterer Linie sonveräner Fürst Neuß, Graf und Herr von Plauen, 
Herr zu Greiz, Kranichfeld, Gera, Schleiz und Lobenstein rc. 
urkunden und fügen hiermit zu wissen: 
Am Schlusse des 4% Uns Einherufenen außerordentlichen Landtags eröff- 
nen Wir, der Zusicherung im §. 85 der Verfassungs-Urkunde entsprechend, 
Unsere Entschließungen unt Erklärungen Raiie der Statt gehabten Verhand- 
lungen in Folgendem: 
I. Von den Vorlagen an den Landtag ist 
1. 
die Verfassung des Norddentschen Bundes in elge der hierzu ertheilten Zu- 
stimuung. nunmehr für erledigt zu achten, da die Publikation bereits unterm 
24. Juni d. J. vorausgegangen war. Mit besonderer Befriedigung haben 
Wir es erkannt, daß Unsere rücksichtlich dieser Vorlage ausgesprochene Erwar- 
tung durch rückhalllose und ungesäumte Zustimmung zu derselben vollständigst 
entsprochen worden ist. 
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