Gesetzsammlung
des Fuͤrstenthums Reuß aͤlterer Linie.
„W. p#.
—
(Ausgegeben den 2. Mai 18607.)
15 M 3 K. M. 4 M
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das Regulativ für die auf Grund der Vorschrift des §. 19 des
Gesetzes vom 24. April 1867 festgestellten Wahlbezirke
betreffend.
Nachdem die durch das Gesetz vom 24. dieses Monats Behufs der Wahlen
zu den Landtagen festgestellten Wahlbezirke nach Massgabe des §F. 19, dessel-
ben Gesetzes in die im nachstehenden Regulativ beschriebenen Wahlabtheilungen
zerfällt worden sind, so wird letzteres hiermit zur Nachachtung für die Wahl-
behörden, sowie überhaupt für Allc, die rc# angeht, andurch veröffentlicht.
Greiz, den 30. April 1867.
Fürstlich Neuß. Plauische Landcoregierung das.
Dr. Herrmann.
Richter.