monatlicher Zuchthausstrafe zu Mark-
groͤningen;
2. auf den Grund der von dem Oberamts-
gerichte Ulm geführten Untersuchung:
##) der suspendirte Schulthelß und Alciser
Henner, von Ballendorf, wegen Ver-
untreuung, Betrugs und Fälschung, auch
wegen anderer Dienstvergehen, neben
Cassatlon von selnen Aemtern und
Unfählgkeits-Erklárung zu Be-
kleidung eines bffentlichen Amtes, zu
einer achtmonatllchen Festungsstrafe;
b) der suspendirte Gemelndepfleger ohr-
mann, oon Ballendorf, wegen Führung
von Nebenrechnungen, verbunden mit
Fälschung, auch Tbeilnahme an uner-
laubten Zehrungen auf Kosten der Ge-
meinde, neben Cassation und Unfi-
higkeits-Erklärung zu Bekleidung
eines dffentlichen Amtes, noch zu einer
zweimonatlichen Festungsstrafe;
zugleich wurde sowohl gegen diese, als
auch andere, wegen Dienstvergehen in Un-
tersuchung gekommene Personen in Be-
ziehung auf Kosten= und Schaden-Ersatz
das Angemessene verfägt.
An demselben Tage wurde:
5. Helene Abt, von Buchau, welche bei
dem Oberamtsgerichte Rledlingen In Un-
tersuchung kam, wegen zwar ersten, klei-
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nen und ersetzten, aber als Hausdlebstahl.
ausgezeichneten und durch Einsteigen
quallsieirten Diebstahls, neben Verfällung.
in sämtliche Untersuchungs-Kosten mit
elner viermonatlichen Zuchthausstrafe
in Markgröningen belegt.
Am 20. Juni wurden verurtbelft:
4. der bei dem Oberamtsgerichte Radens-
burg in Untersuchung gekommene Frel-
berrlich v. Rehling'sche Renten-Verwaster
Jobann Baptist Speidel zu Betten-
reute, wegen Unterschlagung einer bedeu-
tenden Summe Geldes aus der ihm an-
vertrauten Bettenreuter Rentamts-Kasse,
verbunden mit Rechnungsfälschungen,
und wegen mehrerer anderer Vergehen,
neben Verfällung in den Ersatz des ver-
ursachten Schadens und sämtlicher Kosten,
unter Einrechnung eines Thells des er-
standenen Arrests zu elner dreijährigen
Festungsstrafe mit angemessener Beschäf-
tigung innerhalb der Festung;
5. auf den Grund der von dem Oberamts=
gerichte Wangen vorgelegten Untersu-
chungs-Akten, Franziske Kleiner, von
Leder, Kdnigl. Balerischen Landgerichte
Buchloe, wegen zum zweitenmal wider-
helten verbotswidrigen Betretens der
Kinigl. Staaten und zum drittenmal
wiederholter Landstreicherel, neben dem