Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1877. (26)

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Gesetzsammlung 
das Fürstenthum * Aelterer Linie. 
(Ausgegeben den- 1. 4.— " 
9. Regi Bekanntmachung vom 11. April 1377, 
den mit dem Grohherzoghume Sachsen, den Herzogthümern Sachsen- 
Meiningen, Sachsen-Altenburg und Sachsen- —’*e sowie den Fürsten- 
thümern Schwarzburg-Sondershausen und Reuß jüngerer Linie über Errich- 
tung gemeinsamer Strafanstalten abgeschlossenen Vertrag betreffend. 
Der nachstehende Vertrag wird nach erfolgter Ratifilalion Seiuer Hochfürstlichen 
Durchlaucht und geschehener Zustimmung des bandtags Höchstem Befehle zufolge zur all- 
gemeinen Nachachtung hierdurch bekannt gemacht. 
Greiz, den 11. April 
Fitrstlich Reuß-Pl. Landesregierung. 
Faber. 
C. Perthes. 
Seine Durchlaucht der Fürsl Reuß älterer Linie, 
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Sachsen-Weimar-Eisenach, 
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Meiningen, 
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Altenburg, 
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Coburg-Gotha, 
Seine Durchlaucht der Fürst von Schwarzburg-Sondershausen und 
Seine Durchlaucht der Fürst Neuß jüngerer Linie 
haben wegen Abschlusses eines Vertrags über Errichtung bemeinsaner Strafanstalten Ver- 
handlungen eröffnen lassen und zu Bevollmachtigten bestellt: 
Seine Durchlaucht der Fürst Renß älterer Linie 
Höchstihren Geheimen Regierungsrath Moritz Kunze, 
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Sachsen-Weimar-Eisenach 
Allerhöchstihren Ministerialdirektor Dr. Julius Schomburg, 
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Meiningen 
Höchstihren wirklichen Geheimen Rath und Kammerherrn Dr. jur. Friedrich 
von Uttenhoven, 
  
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