Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1877. (26)

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Gesetzsammlung 
das Fürstenthum Reuß Aelterer Linie. 
s 10. 
Auegegeben den *“ December 1877.) 
32. Negi Bekanntmach vom 29. December 1877, 
den mit den Herzogthümern Sachsen- Meiningen und Sachsen-Altenburg 
sowie dem Fürstenthume Schwarzburg-Sondershausen über Errichtung und 
gemeinsame Benutzung eines Arbeitshauses in Dreißigacker abgeschlossenen 
Vertrag betref end. 
Der nachstehende Vertrag wird nach erfolgter Ratisikation Seiner Hochfürstlichen 
Durchlaucht und geschehener Zustimmung des Landtags Höchstem Befehle zufolge zur all- 
gemeinen Nachachtung hierdurch bekannt gemacht. 
Greiz, am 29. Dezember 1877 !85 · 
FslkItltchRcsm-Pl.Laadcskcgcckstitq. 
Faber. 
J. Arnold. 
Vertrag, 
das Arbeitshaus Dreißigacker betreffend. 
Seine Durchlaucht der Fürst Reuß Aelterer Vinie, 
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Meiningen, 
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Altenburg 
ud 
Seine Durchlaucht der Fürst von Schwarzburg-Sondershausen 
haben wegen Abschlusses eines Vertrages über die Errichtung und gemeinsame Be- 
nutung eines Wbeitshaufe in Dreißigacker Verhandlungen eröffnen lassen und zu Be- 
vollmächtigten bestellt 
Seine Durchlaucht der Fürst Reuß Aelterer Linie 
Höchst Ihren Geteimen Regierungsrath Morih Kunze, 
Seine Hoheit der Herzog von Sichsen Meiniugen 
Hochst Ihren Staaterath Dr. jur. Friedrich 
Seine Hoheit der Herzog von Sasen Aitenburg
	        
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