Full text: Blätter für Rechtsanwendung. XXXIV. Band. (34)

Lamstag den 16. Jan. 1869. 34. Jahrgang. 5 #. 
Dr. J. A. Feuffert's 
Plätter für Kechtsanbendung 
zunächst in Bayern. 
Inbalt: Art. 14 des Notartatsgese hes. Bestellung und Cession von Hy- 
eken. — Ueber die Berechtigung des Ehemannes, errungenschaft- 
oE Guũter * churmalnzer Landrecht auch birt Einwilligung 
der Fran zu berpsändes (Fortsetzu r — Erceptio 8C. Macedonfanl 
von e eines großjährigen Haussohnes bel uener über den Baser 
bestellten Vrodlhallihalun ra. 
Zu Art. 14 des Rotariategesetzes. Bestellung und 
Cession von Bypotheken. 
Ein Artikel der Augsb. allg. Zeitung Beil. 12 
S. 176 behauptet, Art. 14 des Not.-Gesetzes habe 
neuerlich in einem oberstrichterlichen Erkenntnisse die 
Auslegung gefunden, daß eine durch den Notar 
beurkundete einseitige Hypothekbestellung oder 
Hypothekcession den Anforderungen einer notariellen 
Verlautbarung im Sinne des bezeichneten Artikels 
nicht entspreche, daß somit alle Hyp.-Bestellungen 
und Hyp.-Cessionen, bei welchen außer dem Hyp.= 
Schuldner (bzw. Cedenten) auch nicht zugleich der 
Hyp.-Gläubiger (bzw. Cessionar) zur Herstellung 
der notariellen Urkunde mitgewirkt habe, nich- 
tig seien. 
Obwohl dieser Artikel die Behauptung der frag- 
lichen oberstrichterlichen Auslegung aus sicherer 
Quelle geschöpft zu haben angibt, schien derselbe 
dem Schreiber dieser Zeilen bezüglich der Hy- 
pothekbestellung doch so unglaublich, daß er 
sich veranlaßt sah, hierüber nähere Erkundigung ein- 
zuziehen, worauf er die bestimmte Versicherung er- 
hielt, daß ein solches Erkenutniß vom ober- 
Neue Folge XIV. Band.