Vorzeigung oder nach dem ersten vergeblich gebliebenen Versuche der
Vorzeigung bis zum Schlusse der Schalterdienststunden an dem be-
treffenden Tage bei der Postanstall zur Einlösung oder Erteilung der
Annahmeerklärung bereit gehalten. Wird bei der Vorzeigung die Ein-
lösung oder Erteilung der Annahmeerklärung verweigert, oder ist am
Tage der Vorzeigung der auf dem Postauftragsformular angegebene
Tag (IV) bereits verstrichen, so werden die Postaufträge sofort zurück-
oder weitergesandt.
2. 8 19. „Postnachnahmesendungen.“
Unter IV ist als künftiger erster bis dritter Abs. einzuschalten:
Offene Karten mit Nachnahme (Postkarten und Drucksachenkarten)
— ausgenommen solche mit dem Vermerk „Durch Eilboten“ oder
„Postlagernd“ — werden an Sonntagen und allgemeinen Feiertagen
nicht zur Einlösung vorgezeigt, sofern nicht der Absender durch einen
Vernert auf der Vorderseite der Karte ein anderes ausdrücklich bestimmt
Zueite Vorzeigungen von Nachnahmesendungen — nach Ablauf
der etwa verlangten Einlösungsfrist — finden an Sonntagen und all-
gemeinen Feiertagen überhaupt nicht statt.
Soweit Vorzeigungen an Sonntagen und allgemeinen Feiertagen
bestimmungsmäßig unterblieben sind, werden solche Tage bei Berechnung
der Einlösungsfrist nicht mitgezählt.
3. §8 21. „Telegraphische Postanweisungen.“
In, Mof- VI ist am Schlusse des ersten Satzes zu streichen
4. z 2½ „Durch Eilboten zu bestellende Sendungen.“
a. Die Abs. I und IIerhalten folgende Fassung:
I. Auf Verlangen des Absen ders können Postkendungen dem
Empfänger durch besonderen Voten zugestellt werden (Eilbestellung).
Das Verlangen der Eilbestellung muß durch den vom Absender durch
Unterstreichung hervorzuhebenden Vermerk „Durch Eilboten“ ausge-
drückt werden. Bezeichnungen wie „Dringend, Eilig“ usw. sind zur
Kundgebung des Verlangens der Eilbestellung nicht ausreichend.
Wegen der Zulässigkeit des Verlangens der Eilbestellung durch
den Empfänger siche unter .
I. Die Zustellung von Eilsendungen erfolgt in der Regel sogleich
nach der Ankunft bei der Bestimmungs-Postanstalt. Während der Nacht-
stunden von 10 Uhr Abends bis 6 Uhr früh sindet jedoch keine Eil-
bestellung statt; nur wenn der Absender dem Vermerk „Durch Eil-
boten"“ auf der Adresse hinzugefügt hat „auch Nachts“, wird die
Eilbestellung auch während dieser Nachtstunden ausgellhr.