Full text: Gesetzsammlung für das Fürstentum Reuß älterer Linie. 1906. (55)

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Gesetzsammlung 
für das 
Fürstentum Reuß Alterer Linie. 
L 
(Ausgegeben am 28. August 1906). 
  
20. R 1 KWMXI 4 4. 
vom 2. August 1906, 
die Weberstiftung in Greiz betreffend. 
Im Namen Seiner Hochfürstlichen Durchlaucht des Fürsten haben Seine 
Hochfürstliche Durchlaucht der Fürst-Regent auf erstatteten Vortrag gunädigst ge- 
ruht, der ehemals mit der Leineweber-, Zeug= und Tuchmacher-Innung zu Greiz, 
nach deren Auflösung mit dem Sierbekafsenverein der ehemaligen Leineweber-, Zeug- 
und Tuchmacher-Innung daselbst verbundenen Weber-Stiftung weiterhin die 
ihr mit Höchster Signatur vom 19. April 1857 erteilten Rechte einer milden 
Stiftung zu belassen und sie als rechtsfähige Stiftung zu genehmigen. 
Weiter sind dem genaunten Sterbekassenverein gemäß § 98 Abs. 3 der Ge- 
werbe-Ordnung Korporationsrechte verliehen worden. 
Solches wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht. 
Greiz, am 2. August 1906. 
Fürstlich Reuß- Planische Landesregierung. 
Dr. Vösc. 
Tippmann.
	        
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