Full text: Gesetzsammlung für das Fürstentum Reuß älterer Linie. 1912. (61)

25. Gesetz 
vom 16. Juli 1912 
zur Einführung der neuen Satzung für die Magdeburgische 
Land-Fenersozietät. 
Im Namen Seiner Hochfürstlichen Durchlaucht des Fürsten 
Heinrich XXW. Reuß Aelterer Linic verordnen 
Wir Heinrich der Siebenundzwanzigste, 
Erbprinz Reuß Jüngerer Linie, 
Regent des Fürstentums Reuß Aelterer Linie, 
mit Zustimmung des Landtags, was folgt: 
Einziger Paragrayh. 
Der neuen Satzung für die Magdeburgische Land-Feuersozictät wird, soweit 
sich ihre Bestimmungen nicht auf bereits bestehende Gesetze gründen und soweit sie 
solcher gesetzlichen Begründung bedürfen, hiermit Gilligkeit verlichen. 
Urkundlich haben Wir dieses Gesetz Höchsteigenhändig vollzogen und mit 
dem Abdrucke Unseres Fürstlichen Insiegels versehen lassen. 
Gegeben Schloß Ebersdorf, den 16. Juli 1912. 
(L 8S) (gez.) Heiuxich XXVII. 
(Sgez.) Dr. Hanitsch i. V.