25. Gesetz
vom 16. Juli 1912
zur Einführung der neuen Satzung für die Magdeburgische
Land-Fenersozietät.
Im Namen Seiner Hochfürstlichen Durchlaucht des Fürsten
Heinrich XXW. Reuß Aelterer Linic verordnen
Wir Heinrich der Siebenundzwanzigste,
Erbprinz Reuß Jüngerer Linie,
Regent des Fürstentums Reuß Aelterer Linie,
mit Zustimmung des Landtags, was folgt:
Einziger Paragrayh.
Der neuen Satzung für die Magdeburgische Land-Feuersozictät wird, soweit
sich ihre Bestimmungen nicht auf bereits bestehende Gesetze gründen und soweit sie
solcher gesetzlichen Begründung bedürfen, hiermit Gilligkeit verlichen.
Urkundlich haben Wir dieses Gesetz Höchsteigenhändig vollzogen und mit
dem Abdrucke Unseres Fürstlichen Insiegels versehen lassen.
Gegeben Schloß Ebersdorf, den 16. Juli 1912.
(L 8S) (gez.) Heiuxich XXVII.
(Sgez.) Dr. Hanitsch i. V.