Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Achter Band. 1849-1852. (8)

Buͤcher fuͤbren, und deren Geschaͤfte von solchem Umfange sind, daß sie alljährlich wenig- 
stens 1500 Thir. an Eingangs- Ausgangs · und Durchgangs · oder an Ausglelchungsabga · 
ben entrichten, kann in Ermangelung Bedenkens auf ihr Ansuchen Krebit fuͤr jene Gefaͤlle 
ertheilt werden. 
G. 3. 
Den Inhabern von Brenneresen, welche im Lause eines Jahres weniglkens 600 Thlr 
an Branneweinsteuer entrichten, und welche während des Kreditgenusses sortwährend ein La- 
ger von mindestens 50 Eimern selbstfabrizirten Branntweins niche unter 50 Prozent Alko= 
bolgehalr nach Tralles vorräthig haben, kann ebenfalls Kredle erchelle werden. 
G. 4. 
Jedes Krediekonto wird mie dem ersten Oktober des einen Jahres eröffnek,, und mir 
dem letzten Sepcember des folgenden Jahres geschlossen. Die Kredlfrist für die elnzelnen 
Posten ist in der Regel eine balbjährige, von dem Monate an gerechnet, wo sie gesällig und 
in das Kredieregister eingerrogen worden ist. Ueber den mit dem letzten September eines 
jeden Jahres zu formirenden Abschluß eines feden Kredirkonto Oinaus kann elne Gestundung 
nicht verwilliger, es muh vielmehr der durch diesen Abschluß sich berausslellende Saldo baar 
abgeführt werden, wenn darunter auch einzelne Posten begriffen sein sollten, bei welchen die 
gewöhnliche Kreditfrist von sechs Monaten niche herauskomme. 
. 5. 
Spediteurs und Kommissionärs, welche kein eignes Waarenlager am Orte besiten, 
können, wenn sonst kein Bedenken obwaltet, höchstens einen Kredit von drei Monaken erhalten. 
8. 6. 
Wer es einmal versaͤumet, die Zahlung der gestundeten Abgaben puͤnktlich mit Ablauf 
der bestimmen Kredlisrist abzuführen, der hat auf sernere Kreditbewilligungen keinen An- 
spruch. Ueberbaupt versteher sich die Kredlebewilligung nur umer der Bedingung der pünkt- 
lichsten Ersüllung der, in dem gegenwärtigen Regulacive enthaltenen, oder fonst in jedem 
einzelnen Falle wegen der Arc und Höhe der Sicherheit sestgestellren Bestimungen, und 
kann sofort zurückgenommen werden, wenn eine derselben nicht erfüllt wird. 
K. 7. 
Dee hlernach zu verwilligende Kredit wird nur bei Abgabebecrägen zugestanden, welche 
sich mindestens auf 5 Thalec in ciner Post belaufen. 
5. 8. 
Die gegen Verwllligung eines solchen Krediks zu bestellende Sicherbelt kann geleister 
werden:
	        
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