Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuss Jüngerer Linie. Achtundwanzigster Band. 1912. (28)

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Anweisung 
zur 
Entnahme und Einsendung infektissen und verdächtigen Materlals 
an das bakterlologische Institut für Thüringen zu Jena. 
A. Allgemeine Regeln. 
Das bakteriologische Institut in Jena ist verpflichtet, alle bakteriologischen, 
serologischen und ähnlichen Untersuchungen, die ihm von Aerzten oder Behörden 
der Thilringischen Staaten in bezug auf menschliche Krankheiten angetragen werden, 
sowie ferner Wasseruntersuchungen, wenn es sich darum haudelt, das Vorhandensein 
von Krankheitserregern im Wasser festzustellen, und endlich Untersuchungen von 
tierischen Infektionskrankheiten, soweit es sich um Uebertragung auf Menschen 
handelt, kostenfrei auszuführen. Es wird ausdrücklich bemerkt, daß das Institut 
nur die vorerwähnten bakteriologischen, nicht aber die klinisch-mikroskopischen 
oder chemischen Untersuchungen ausführt. 
Für die Entnahme und Einlieferung der Proben sind von dem Institut 
entsprechende sterile Versandgefässe in allen Apotheken Thüringens niedergelegt, 
von wo sie jederzeit unentgeltlich entnommen werden kbunen; sic können auch 
mülndlich, schriftlich, telegraphisch oder telephonisch direkt bestellt werden. Das 
Untersuchungsmaterial soll nur in den dazu bestimmten Versandgefäsßen verschickt 
werden; die Versandgefäße sind nach der aufgedruckten Vorschrift zu füllen und 
zu verschließen. Jeder Arzt erhält einen Vorrat von Meldekarten, der von den 
Apotheken oder auf Verlangen vom Institut direkt ergänzt werden kann. 
Außerdem liegt jedem Gefäs eine Meldekarte bei, die, sofern eine Karte aus dem 
ärztlichen Vorrat benutzt worden ist, diesem wieder zugeführt werden möge. 
Die Karte ist vollständig und leserlich auszufüllen und von dem einsendenden 
Arzte leserlich zu unterschreiben. Sonstige Bemerkungen auf der Karte oder 
besonderem Bogen sind nur, wenn die Sendung als Doppelbrief befördert wird,
	        
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