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auf Neigungen bis einschließlich 1 60 auf den 6. Theil, und
10. 5.
der ——’ erabgesehzt. werder, wenn
1. die Fahrgeschwindigkeit von 18 Kilometer pro Stunde Fahrzeit ulcht über-
schritten wird,
2. die Stärke des Zuges 80 Achsen nicht übersteigt,
3. dinch geeignete Kontrol Apparate die Fahrgeschwindigkeit des Zuges genau fest-
geslellt wird.
Bel Benichnung der Zahl der Bremsen wird eine unbeladene Uchse gleich einer halben
beladenen Achse gercchnet. 6 4
Für Bahnstrecken mit Neigungen von mehr als 1: 40 sind für das Bremsen der
Züge von den Aufsichtsbehörden besondere Vorschriften zu erlassen.
8. 14.
Die Thüren, welche sich an den Langseiten der Personemwagen besinden, müssen mit
mindestens doppelter, nur von der Außenseite zu schließender Perschlußvorrichtung versehen
werden, von denen eine aus einem Vorreiber besteht. Sämmtliche Thüren an den Per-
sonenwagen dürfen nur so verschlossen werden, daß das Oeffnen derselben den im Wagen
befindlichen Passagieren möglich ist.
Um das Einklemmen der Finger in die Spalten der Thüren zu verhüten, sind die
letzteren mit Schuyvorrichtungen zu versehen.
Das Innere der Personenwagen ist während der Fahrt in der Dunkelheit und in
Tunneln, zu deren Durchfahrung“ mehr als 2 Minuten gebraucht werden, angemessen zu
erleuchten.
8. 15.
Sämmtliche Personen., Post= und Gepäckwagen, sowie die als Schlußwagen laufen-
den Güterwagen sind mit den erforderlichen Signallaternenstügen zu versehen, welche an
der Hinterwand des Wagens so anzubringen sind, daß dieselben entweder zur Seite des
Wagens oder über die Decke desselben hervorragen.
Der Abstand der Oberkante dieser Stützen über Schienenoberkante darf im ersteren
Falle böchstens 3,000 Meler, im letzteren höchstens 3,600 Mcter betragen, während die
Mitte (Vertikalachse) der Stützen im ersteren Falle böchstens 1,300 Meter, im letzteren
höchstens 1,200 Meter von der Mitte des Wagens entfernt sein darf.
Die Laternenstützen müssen einen quadratisch konischen Querschnitt im Lichten von
0.06 Meter oberer und 0,036 Meter unterer Länge und Breite bel 0,026 Meter Höhe