Full text: Gesetzsammlung für das Fürstentum Reuss Jüngerer Linie. Dreißigster Band. 1916-1919. (30)

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Gesetzsammlung 
Reuß jüngerer Linie. 
  
Juhalt: Nowerordnung über die Geneinderatswahl in Schleiz. 
Notverordnung 
über die Gemeinderatswahl in Schleiz. 
In Abänderung der Verordnung über die Gemeinderäte und die Gemeinde- 
ratswahlen in Reuß j. L. vom 27. Jannar 1919 (Gesetzsammlung Bd. XXX, 
Seite 133 ff.) wird für die bevorstehende Gemeinderatswahl der Stadtgemeinde 
Schleiz bestimmt: 
Die durch den Wahlkommissar zugelassenen und veröffentlichten 
Wahlvorschläge sind ungültig. Bis zum 7. März 10919 können neue 
Wahlvorschläge eingereicht und ihre Verbindungen erklärt werden. Die 
Zulassung der Wahlvorschläge und ihre Verbindungen sind spätestens 
am 8. März 1919 durch den Wahlkommissar in ortsüblicher Weise 
bekannt zu geben. Von da ab dürfen die Wahlvorschläge nicht mehr 
zurückgenommen oder verbunden oder ihre Verbindung gelöst werden. 
Diese Verordnung hat Gesetzeskraft und wird sofort wirksam. 
Gera, den 5. März 1919. 
Der Vollzugsausschuß 
des Arbeiter- und Soldatenrates für Reuß 1. L. 
Drechsler. Beyer. 
Das Ministerium. 
. Stöckel i. V. 
Ausgegeben am 5. März 1919.
	        
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