Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Dreizehnter Band. 1862-1863. (13)

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schaften, die persoͤnlich verantwortlichen Gesellschafter der Kommandit- Gesellschaften auf 
Altien, endlich alle Liquidatoren und Prokuristen einzutragen sind 
8. 5. 
Für jede Firma ist in dem Handels-Register ein besonderes, in der Regel zwei Sei. 
ten umfassendes Folium anzulegen, auf welches alle diese Firma betrefsenden Einträge 
zu bringen sind. 
Die Folien erhalten fortlaufende Nummern 
Jedes Folium enthält drei Rubriken. 
In die erste Rubrik werden die Firmen, in die zweite die Inhaber der Firmen, in 
die dritte die Prokuristen, die Mitglieder des Vorstands einer Aktien-Gesellschaft und 
die Liquidatoren einer Gesellschaft, und zwar in jeder Rubrik unter fortlaufenden Num- 
mern, eingetragen. 
Regelmäßig wird für dic ersie Rubrik die obere Hälste der ersten Seite, für die 
zweite Rubrik die untere Hälfte der ersten und die obere Hälfte der zweiten Seite, für 
die dritte Nubrik die unrere Hälfte der zweiten Seite bestimmt. Erscheint jedoch ein 
Raum von zwei Seiten mit Rücksicht auf den Umfang des betreffenden Handelogeschäfts, 
die Zahl der Inhaber oder die sonstigen Verhältnisse von vorn herein alo ungenügend, 
so können ausnahmsweise auch mehrere Blälter des Registers unter angemessener Ver- 
theilung des Raums auf die einzelnen Rubriken für ein Folium bestimmt werden. 
Fehlt es auf einem Folium an Raum zu weileren Einträgen, so wird auf den näch- 
sien noch disponiblen Blättern des Bandes oder in einem neuen Bande ein Supple- 
ment.Folium angelegt und es ist dabei durch die Worte: 
„Fortsekzung. Seite ... Band « 
am Schlusse des Foliums bezüglich der NRubrit und durch die Worte: 
„Fortsepung von Foliim . Seite . Band 
über den Linien des Supplement-Follum von dem usprünglichen Folium auf das Sup- 
vlement-Folium und von diesem auf jenes zu verweisen. 
8. 6. 
Jede Seite des Handels-Registers ist in allen drei Rubriken durch senkrechte Linien 
in drei Spalten von ungleicher Breite abzutbeilen, von denen die erste und schmalste 
zur linken Seite für die fortlaufenden Nummein der Einträge (F. 5 Absay 4), die min- 
lere und breiteste für die Einträge selbst und die dritte zur rechten Seite für Anmerk- 
ungen besiimmt ist. 
Jeder für sich bestehende Elntrag ist durch eine Querlinie über die ganze Breite der 
Blatseite von den folgenden Einträgen abzusondern.
	        
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