Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Dreizehnter Band. 1862-1863. (13)

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Gesetzsammlung 
Fuͤrstlich Reußischen Lande juͤngerer Linie. 
No. 235. 
  
  
Ministerialbekanntmachung, den mit dem Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach, sowie den Fürsten- 
tbümern Schwarzburg.##dol stadt und Schwarzburg-Sondershausen wegen Anschlusses des hiesigen Für- 
stenthums an das Appellationsgericht in Eisenach aßgeschlossenen Vertrag berr. 
Der nachstehende, mit höchster Genehmigung Sr. Durchlaucht des Fürsten und mit 
Zustimmung des Landtags abgeschlossene Vertrag wird höchstem Befehle zu Folge zu all- 
gemeiner Nachachtung hierdurch bekannt gemacht. 
Gera, am 27. April 1863. 
Fürstliches Ministerium. 
v. Harbon. 
Muͤnch. 
Nachdem von den Staatsregierungen des Großherzogihums Sachsen-Weimar-Eise- 
nach, des Fürstenthums Schwarzburg-Rudolstadt, des Fürstenthums Schwarzburg-Son- 
dershausen und des Fürstenthums Reuh jüngerer Linie behufs des Beitritts der lehzteren 
zu den Verträgen, welche zwischen den drei erstgenannten Staatsregierungen wegen Er- 
rlichtung eines gemeinschaftlichen Appellationsgerichto vom 23. März bezüglich am 9. und 
15. April 1850“) und wegen Erneuerung bezüglich Abänderung dieses Vertrags am 19. 
November bezüglich am 12. und 22. Dezember 1859/) vereinbart worden sind, ein 
Vertra 
abgeschlossen worden ist, welcher folgendermahen lautet: 
  
*) Die angezogenen Verträge von 1850 und 1859 siehe im Anhang. 
Ausgegeben den 6. Mai 1863. 19
	        
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