Lehranstalten in den Schutzgebieten. Lehranstalten im Ausland. 79
Tehranstalten in den Schutgebieten.
Tsingtau: Gouvernementsschule, für den Prüfungstermin Juni 1914.
Tehranstalten im Kusland.
Antwerpen: Oberrealschule der Allgemeinen Deutschen Schule unter Leitung des Direktors Dr Bernhard
Gaster,)
Barcelona: Realschule des deutschen Schulvereins unter Leitung des Direktors Dr Otto Bölitz,d)
Belgrano: Deutsche höhere Knabenschule — Realschule — unter Leitung des Direktors Dr R. Gabert,)
Brüssel: Realgymnasium des deutschen Schulvereins unter Leitung des Direktors Dr Karl Friedrich
Wilhelm Lohmeyer,)
Buenos Aires: Germaniaschule (Realschule) der evangelischen Gemeinde unter Leitung des Direktors
Dr Willy Ruge,
Bukarest: Deutsche Oberrealschule der evangelischen Gemeinde und die höhere Handelsschule unter
Leitung des Direktors Dr Kurt Tzslchaschel, der während der Dauer seiner
Abwesenheit von dem Dr Alfred Bernhard vertreten wird,)
Constantinopel: Oberrealschule der deutschen Schulgemeinde unter vertretungsweiser Leitung des
Oberlehrers Weitzel,)
Davos-Platz: Schulsanatorium Friedericianum (Gymnasium und Oberrealschule) unter den Leitern
Dr Bach und Rüdiger,)
Genua: Realschule der deutschen Schulgemeinde unter Leitung des Direktors Georg von Hassel,
Madrid: Realschule der deutschen Schulgemeinde unter Leitung des Direktors Wilhelm Schmidt,
Mailand: Internationale Schule protestantischer Familien (Realschule) unter Leitung des Direktors
Ernst Pickel,
Mexiko: Schule der Deutschen Kolonie — Realschule — unter Leitung des Direktors Dobroschke,)
Rom: Reformrealprogymnasium des deutschen Schulvereins unter Leitung des Direktors Dr Bohner.2)
Berlin, den 13. März 1915.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: Lewald.
*) Die Anstalten dürfen Befähigungszeugnisse nur auf Grund des Bestehens einer unter Leitung eines Reichs-
kommissars abgehaltenen Prüfung ausstellen, sofern für diese die Prüfungsordnung von Aufsichts wegen genehmigt ist.
Befreiungen von der mündlichen Prüfung oder einzelnen Teilen derselben
sind unstatthaft.
1) Die Abschlußprüfung findet nach mindestens einjährigem Besuche der Untersekunda statt.
2) Die Berechtigung gilt einstweilen bis 1915 einschließlich.
*) Mit rückwirkender Geltung von der im November und Dezember 1913 abgehaltenen Schlußprüfung
einschließlich ab.
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Gedruckt in der Buchdruckerei Chr. Scheufele in Stuttgart.