Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Elfter Band. 1856-1857. (11)

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des Rechnungs-, Revisions= und Kalkulaturwesens, welches dem Rechnungs= und Kata- 
sterbüreau übertragen worden, ins Leben getreten sind. 
Zur Vermehrung der Arbeitskräfte bei dem Justizamte Gera und Verbesserung der 
Gehalte elniger der geringst besoldeten Beamten der andern Justizämter mit Benugung 
deir durch die zustimmende Erklärung des Landtags lich ergebenden Mittel ist bereits 
Verfügung getreffen. « 
DenUnterhaltungsaufwandfükdasgegcndcnEtataufdknWunschdckStadtgk-· 
meinde Saalburg bestehen gebliebene Justizamt dortselbst wollen Wir zwar für die nächste 
Zeit noch aus Unserer Kammerkasse besireiten lassen, Wir müssen Uns aber die Herstel- 
lung der etalmäßigen Einrichtung vorbehalten. 
Wegen der elatmäßigen, auch formellen Gleichstellung der Gensd'armeriegehalte ist 
Anordnung ergangen; bei den außerordentlicher Weise oder am Jahresschlusse zu bewil- 
ligenden Gratisikationen wird die Grenze des dafür ausgeworfenen Gesammtbetrags be- 
achtet werden. Die Vermehrung der Zahl der Gensd'armes im Geraischen Landeötheile 
unter den bei den Landtagsverhandlungen für angemessen anerkannten Modalitäten bleibt 
vorbehalten. Zur Verbesserung der Gehaltsbezüge einiger Beamten der Landrathsämter 
wird in dem von dem Landtage nicht beanstandeten Maße über die vorhandene geringe 
Erübrigung verfügzt werden. 
Die Konsolidation der Landeoschuld mittelst unkündbarer zinstragenden Schuld- 
scheinen mit einer bestimmten Tilgungsrente wird veranstaltet werden, wenn und sobald 
diese Maßregel ohne den augenscheinlichen Verlust, der in der Erhöhung des bisher von 
der Landeskasse gezahlten Zinsfußes liegen würde, ausgeführt werden kann. 
Unser Ministerium wird zu seiner Zeit dem Landtags-Ausschusse weitere Mittheil- 
ung darüber machen und dessen Mitwirkung beanspruchen. 
Durch die von dem Landtage genebmigten, in dem Berichte des Finanz-Ausschusses 
enthaltenen Vorschläge und Berechnungen über die Fesisetzung und den Betrag der gan- 
zen Landesschuld haben sich die Auträge Unseres Ministeriums wegen Anerkennung 
aufgenommener und ferner zur Deckung von älteren Passiven aufzunehmender Darlehen 
erlediget. Die speziellen Nachweise über die Begründung der lepterwähnten Rechnungs- 
rückstände werden nach Maßgabe der erfolgenden Auszahlungen dem Landtagsausschusse 
zukommen. 
Um in den Ausgaben für das Bundeskontingent nur möglichst wenig Steigerungen 
eintreten lassen zu müssen, haben Wir jederzeit Unseren Bundestagsgesandten ange- 
wiesen, im Vereine mit anderen in gleicher Lage befindlichen Regierungen die Gründe 
geltend zu machen, welche für die Erleichterung der Militärlast der mindermächtigen Bun- 
desslaaten angeführt werden können, und es baben diese Anträge auch vlelfach Berück-
	        
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