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nen Deutschen Zollvereinsstaaten andererseits übereingekemmen sind, zum Zwecke der Her-
beiführung einer gemeinsamen Verständigung über das Münzwesen die im Artikel 19
des Handels= und Jollvertrags vom 19. Fekruar 1853 vorbehaltenen besonderen Ver-
handlungen hierüber zu eröffnen, so haben zu solchem Ende zu Vevollmächtigten ernanm:
Seine Masestät der Kaiser von Oestreich
Allerhöchstihren Ministerialrath im Finanzministerium Johann Anton Brentano,
Ritter des ssterreichisch Kaiserlichen Leopoldordens;
Seine Majestät der König von Preußen:
Allerhöchstihren Geheimen Ober-Finanzrath Karl Theodor Seydel, Nitter deo
Nothen Adler-Ordens IV. Klassez
Seine Majestät der König von Baiern:
Allerhöchstihren Ober-Münzmeister Franz Kaver von Haindl, NRitter der Kö-
niglich baierischen Verdienst-Orden der baierischen Krone und vom heiligen
Michacl u. s. w.;
Seine Majestät der König von Sachsen:
Allerböchstihren Direktor der Ober-Rechnungskammer und Finanz-Ministerial-Di-
reklor, Geheimen Nath AMdolph Freiherrn von Weißenbach, RKomthur ll.
Klasse des Königl. Süchsischen Verdienst-Ordens u. s. w.;
Seine Masestäl der König von Hannover:
Allerhöchstihren Finanzrath, Münzmeister Wilhelm Bruel, Mitglied der IV. Klasse
des Königlichen Guelpben-Ordens;
Sein Majestät der König von Württemberg:
Allerhöchstihren Regierungsrath im Ministerium des Innern, A#lph Müller;
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Baden:
Allerböchstihren Gebeimen Referendär Dr. Vollrath Vogelmann, Komman-
deur des Großberzoglichen Ordens vom Zähringer Löwen u. s. w;
Seine Königliche Hohei#t der Kurfürst von Hessen:
Allerhöchstihren Ober-Bergrath Johann Audolph Siegmund Fulda;
Seine Königliche Hoheit der Großhergzog von Hessen:
Allerhöchstihren Ober. Baurath Hektor Nößler, Nitter des Ordens Philipps des
Großmüthigen u. s. w.;
Seine Königliche Hoheit der Großherzog zu Sachsen:
Allerböchstihren Staaksrath Gottsried Theodor Stichling, Komthur II. Klasse
des Großherzoglich sächsischen Hausordens vom weißen Falken u f. w.;
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Oldenburg:
den Königl, hannoverschen Finanzrath u. s. w. Wilhelm Brüelz