Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Elfter Band. 1856-1857. (11)

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nen Deutschen Zollvereinsstaaten andererseits übereingekemmen sind, zum Zwecke der Her- 
beiführung einer gemeinsamen Verständigung über das Münzwesen die im Artikel 19 
des Handels= und Jollvertrags vom 19. Fekruar 1853 vorbehaltenen besonderen Ver- 
handlungen hierüber zu eröffnen, so haben zu solchem Ende zu Vevollmächtigten ernanm: 
Seine Masestät der Kaiser von Oestreich 
Allerhöchstihren Ministerialrath im Finanzministerium Johann Anton Brentano, 
Ritter des ssterreichisch Kaiserlichen Leopoldordens; 
Seine Majestät der König von Preußen: 
Allerhöchstihren Geheimen Ober-Finanzrath Karl Theodor Seydel, Nitter deo 
Nothen Adler-Ordens IV. Klassez 
Seine Majestät der König von Baiern: 
Allerhöchstihren Ober-Münzmeister Franz Kaver von Haindl, NRitter der Kö- 
niglich baierischen Verdienst-Orden der baierischen Krone und vom heiligen 
Michacl u. s. w.; 
Seine Majestät der König von Sachsen: 
Allerböchstihren Direktor der Ober-Rechnungskammer und Finanz-Ministerial-Di- 
reklor, Geheimen Nath AMdolph Freiherrn von Weißenbach, RKomthur ll. 
Klasse des Königl. Süchsischen Verdienst-Ordens u. s. w.; 
Seine Masestäl der König von Hannover: 
Allerhöchstihren Finanzrath, Münzmeister Wilhelm Bruel, Mitglied der IV. Klasse 
des Königlichen Guelpben-Ordens; 
Sein Majestät der König von Württemberg: 
Allerhöchstihren Regierungsrath im Ministerium des Innern, A#lph Müller; 
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Baden: 
Allerböchstihren Gebeimen Referendär Dr. Vollrath Vogelmann, Komman- 
deur des Großberzoglichen Ordens vom Zähringer Löwen u. s. w; 
Seine Königliche Hohei#t der Kurfürst von Hessen: 
Allerhöchstihren Ober-Bergrath Johann Audolph Siegmund Fulda; 
Seine Königliche Hoheit der Großhergzog von Hessen: 
Allerhöchstihren Ober. Baurath Hektor Nößler, Nitter des Ordens Philipps des 
Großmüthigen u. s. w.; 
Seine Königliche Hoheit der Großherzog zu Sachsen: 
Allerböchstihren Staaksrath Gottsried Theodor Stichling, Komthur II. Klasse 
des Großherzoglich sächsischen Hausordens vom weißen Falken u f. w.; 
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Oldenburg: 
den Königl, hannoverschen Finanzrath u. s. w. Wilhelm Brüelz
	        
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