Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Erster Band. 1821-1833. (1)

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Gesetzsammlung 
für die 
Fürstlich Renßischen Lande jüngerer Linie. 
No. 10. 
  
  
(No. ro.) Bekannemachung, dle Elinsendung und Zuelgnung von Druckschristen 
an die undes, Versammlung betreffend. 
In der roten dießfährigen Bundeskagssitzung ist wegen Einsendung und Zu- 
eigmmg von Druckschristen an die Bundesversammlung der Beschluß gefaßt 
worden: 
2) daß die, der Bundesversammlung zu überreichenden Druckschriften deulscher 
Scheiftsteller derselben kunftig durch den Gesandten des Staates, wel. 
chen der Schriftsteller oder Verleger angehört, zu übergeben sind, 
a) daß von der Bundesversammlung keine Jueignung angenommen wird, wa- 
zu nicht vorher ihre Bewilligung nachgesucht und erlangt worden ist, 
und wied solches den hieslgen Unterthanen nachrichtlich bekannt gemacht. 
Gera, den gosten September r8#23. 
Fürstl. Reuß. Pl. der Jüngern Linie gemeinschaftl. Regierung das.
	        
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