Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Erster Band. 1821-1833. (1)

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belegt, bel fortgesetzter Halsstarrigkeit aber das Gefaͤngniß durch Verdunkelung oder taͤgli- 
ches, hoͤchstens dreistuͤndiges Krummschließen geschaͤrft oder die koͤrperliche Zuͤchtigung wie · 
derbelr werden. 
Keine dieser für verweigerte Antwort bestimmten Ungeborsamsstrasgatrungen darf öster 
als drei Male wiederholt werden. 
6. 15. 
Isl der Angeschuldigee dieser wiederbolten Ungehorsamsstcafen ungeachtek zur Vernehm- 
lassung und bestimmten Autwort nicht zu bewegen, so ist die Untersuchung, so weit dieß 
ebne Besragung des Jneulpaten geschehen kann, fortzustellen, und kann nach deren Been- 
digung, wenn soust genügender Beweis vorliege, die verdiente Serase gegen den Verbre- 
cher ausgesprochen werden. 
Ill diests nach Lage der Acten nicht möglich und die Sache zu solch einem Ender- 
kennenisse nicht reif, so ist dahin zu erkennen, daß Inculpac so lange in Gefangenschaft ge- 
balten werden selle, bis er sich zur gehrigen Vernehmlassung bereit erklären werde. 
Die Landesregierung hac in einem solchen Falle zu bestimmen, ob der Angeschuldigee 
nach Fällung dco Erkennenisses sofore zur Strafarbelt im Zuchrbause abgegeben, oder ob 
und wie lange er vorerst noch im Criminalgefängnisse verwahrt und hier nach Befinden zu 
angemessener Arbeil angehalten werden foll. 
8. 16. 
Fuͤr eine unbestimmte Antwort ist zu achten: 
o) diejenige, mit welcher gar kein Sinn verknüpst (#t, oder welche einer mehrdeuri- 
gen Auslegung unterliegt, ingleichen diejenige, welche so allgemein ist, daß darin- 
nen eine Aeilsierung über das Einzelne der Thatsache, woraus die Frage sich beziebt, 
nicht enthalten ist; 
b) diejenige, in wescher der Angeschuldigte von einem ganz andern Gegenstande rebet, 
als worauf die Frage gerichtet ist; 
) diejenige, welche weder eine bestimmte Besahung, nach eine bestimmte Wernei- 
nung, noch eine bestimmee Erklärung des Richtwissens enthäle. 
Um sich die Ueberfeugung zu verschaffen, ob dergleichen Antworeen in Bosheit und 
abstchtlicher Verspottung des Gerichis, in schwerer Fassimgsgabe des Vernommenen, in bloßem 
Mißverständnisse oder Mangel an Gewandtheit im Ausdrucke ihren Grund baben, oder
	        
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