Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Erster Band. 1821-1833. (1)

Gesetzsammlung 
für dle 
Fürstlich Reußischen Lande jüngerer Linie. 
  
  
(No. 3.) Perordnung wegen der, mit der Herzogl. Saͤchsischen Reglerung zu Altenburg 
abgeschlossenen Uebereinkunst wegen gegenseltiger Uebernahme der Vagabun- 
den und Ausgewlesenen, vom Jzosten Ostober 1822. 
Nachen in Gemöbheit der Entschließung Durchlauchtigster Landesherrschaften 
Wir mit der Herzogl. Sächsischen Regierung in Allenburg zu Feststellung der, 
dey llebernahme der Wagabimden und andern Ausgewiesenen gegenseitig zu befol- 
genden Grundsätze, überein gekommen sind, dah, Katt einer besondern Conven- 
(ion, dieserhalb lediglich der Inhalt der, zwischen den Kronen Preußen und 
Gachsen unterm sien Febr. 1320 über denselben Gegenstand abgeschlossenen Ueber- 
einkunst, deren Inhalt aus dem ###ten Stück der Gesetzsammlung zu ersehen ist, 
zwischen den bevderseitigen kanden als verbindlich angesehen werden sol, auch die 
desfallsigen bepderseitigen Erklärungen gegen einander ausgewechselt worden f#und; 
so wird solches, und dah diese Uebereinkunst sofort in Krast und Weirksamkeie 
tritt, auch daß die Städte Remeburg, Roda und Eisenberg Herzogl. Alten- 
(3) burg 
(#usgeseben zu Gers den 6ten Januat 1823.)
	        
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