Full text: Gesetzsammlung für das Fürstentum Reuss Jüngerer Linie. Fünfundwanzigster Band. 1903-1906. (25)

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Auls: 
Erläuterungen 
für 
die Anusfüllung einzelner Spalten. 
Sp. 6—9, 12—47. Die Ausfüllung dieser Spalten geschieht durch Eintrag einer ! in die bezligliche zutressende Spalte. 
  
1. 
2. Sp. 10 u. 11. Bei Totgeborenen ist in Sp. 10 u. 11 einzutragen: „totgebo 
3. Zoun nngen . ev. evangelisch; k. katholisch; i. isr l 
4. Sp. 19. Die Berufsangabe ist möglichst genan zu mashen insbesondere ist hervorzuheben, ob der 
eruj ꝛc. seibständig oder in einem Abhängigkeite= oder Dienstwerhältnis betrieben wurde. 
5. Sp. 20. Die Todesarl ist nach Maßgabe der Unterweisung (Anlage Ill) näher zu bezeichnen. 
2. 4. 1. 5 V. 7. . 9. 1% 1 . « 
Zeit des Todes Geschlechh Alten Pn, Gerbenn 
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Ort Wohnort Stunde 
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