Full text: Gesetzsammlung für das Fürstentum Reuss Jüngerer Linie. Fünfundwanzigster Band. 1903-1906. (25)

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Tätigkeit bei Feststellung des Staatshaushaltes, sowie für seine Zustimmung zu 
den mit ihm vereinbarten Maßregeln, welche von Uns für die Wohlfahrt des 
Landes getroffen worden sind. 
Urkundlich haben wir den gegenwärtigen 
Landtags-Abschied 
mit Unserer Unterschrift vollzogen und denselben mit Unserem Fürstlichen In- 
siegel besiegeln lassen. 
Schloß Ebersdorf, den 27. August 1901. 
Im Namen Seiner Durchlaucht des Fürsten: 
d. 8.) Heinrich XXVII., Erbprinz. 
v. Hinüber. K. Graesel. Ruckdeschel.
	        
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