Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Fünfzehnter Band. 1866-1868. (15)

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Muster II. 
m— 
  
Der Fuhrmam Meier aus Lobenslein 
hat heute behufs des Transports nach Schleiz- 
für Gostwirih Müller 
*m“2 Solz, gezeichnet: C. R. 1—t10. 
netto 20 Ctr. — Pfo. empfangen. 
Die Steuer in zutihtet mit 10 Thlr. — Sgr. — Mf. 
Legitimation für den Grenzbezirk. 
Inhaber nimmt den Weg über die nachbenannten Ortschaften: 
Gegenwärtige Bescheinigung ist zum Ausweise des Transporls 
im Grenzbezirke nur bis 
und außer demselben bis 
gültig. 
„den ien 186. 
Fürstliches Salz-Stener-Amt. 
X. N. 
*2 
Zur Nahricht. « 
VetsendungsscheinefükdenntuttktesSalzwetdeanfsatbignn 
(cothe1a):Papiet"«kebtttckt.
	        
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