Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Fünfzehnter Band. 1866-1868. (15)

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(Uaihal) dessen genaue Ueberein- Mu ster M. 
stimmung mit dem (Doplikat) 
bierdurch bescheinigt wird. · 
ürftenlhum 
  
Begleits chein 
über inländisches, zut Erhebnng der alzsteuer versendeles Salz. 
Ausserligungs-Zeml: eEmpsangs-Zeml: 
wohn meldete heute dem 
unterzeichnelen Amte edie nachstehend wereichnete Salzmenge zur Versendung durch 
wöhnbaf , vobl hast in 
  
  
Der Kolli 
Ealzgattung. Zabl und Arl 
der Verraclung 
Brutto-Gewicht.s Nello Gtwicht. Veirag der Salzstener. 
Bejetichuung. Tblr. Egt. Vi. 
  
ECtr. Vsd. Err. 
— 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
mit dem Antrage an, den oben angegebenen, durch spezielle Venviegung des Salzes hier 
ernielten mit 
  
bei vem Amte in ahe zu lascn 
Gegenwärtiger Vegleunhein muß bis zun dem vorgenannten 
Amie mit der gestundeten Steuersumme ranehönin! werden. 
Der gestundete Steuerbetrag ist 
sicher geslellt worden und soll übernehme diesen Begleitschein 
hier Fingezoden werden, wenn der Begleit, und mit demselben die vorstehend angege- 
schein bis zum nicht beuen Verpflichtungen. 
erledigt zurückgekommen ist. den ten 
Unterschrist des gücgen: Unkerschrist des Gegleilschein-Erkrahenlen: 
den ten 18 
(Stempel.) Fürstliches Salz Stener-Amt.
	        
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