Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Fünfzehnter Band. 1866-1868. (15)

E 
— 
. 
Formular A. 
Individualverzeichniß 
und 
Klassensteuer-Einschätzungsregister 
für die Gemeinde 
Die Richtigkeir des Individnalverzeichnisses Daß die Befreiung von der Klassensteuer 
wird biermit pflichtmäßig bescheinigt. und die Einschätzung der Steuerpflichtigen 
, am überall den gesetzlichen Vorschriften gemäß 
Der Gemeindevorstand. nach bestem Wissen und Gewissen erfolgt ist, 
wird hiermit bescheinige. 
„am 
Die Ortseinschätzungskommission. 
Gegemvärtiges Einschägungöregister wird 
zum terminlichen Betrage von 
Thilr. Sgr. Pf. 
bierdurch festgestellt. 
Fürstliches Landrathsamt.
	        
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