Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Neunter Band. 1852-1853. (9)

Gesetzsammlung 
für die 
Fürstlich Reußischen Lande jüngerer Linie. 
No. 122. 
1) Bekanntmachung, den Beitritt der F. Schaumburg-Lippeschen Staatsregierung zu dem 
Vertrage F gegenseitiger Uebernahme der Auszuweisenden. 
(Pukl. im Amts= und Vererdn.-Dl. am 21. April 1852.) 
  
Dem Vertrage wegen gegenseitiger Uebernahme der Auszuweisenden vom 15. Juli 
1851 (publizir in Nr. 114 der Gesehsammlung) wird lant eingegangener Erklärung 
auch die Fürstlich Schaumburg-Lippesche Regierung vom 1. Mai do. Is. ab bei- 
treten, so daß von diesem Zeitwunkte ab die Bestimmungen jener Konventionen auch 
diesem Staate gegenüber Anwendung zu finden haben. 
Gera, am I7. April 1852. 
Furstlich Reuß-Plauisches Ministerium. 
von Bretschneider. 
Schlick. 
  
2) Bekanntmachung, die Abfertigungsbefugnisse der Kurfürstl. Hessischen Ortseinnehmerei zu 
betr. 
(Vukl. Im Amts= und Vererdn.-Bl. am 21. Upril 1822.) 
Nach einer anher gelangten Mittheilung ist von dem Großherzoglich Hessischen Mini- 
sierium der Finanzen in Verücksichtigung des eingetretenen Bedürfnisseo die Ortveinnehmerei 
zu Kastel bei Mainz zur Ausfertigung von Uebergangsscheinen unter Antheilnahme den 
dortigen Distrikteeinnehmers ermächtigt worden: was hiermit zur öffentlichen Kenunniß ge- 
bracht wird. 
Gera, den 13. April 1832. 
Furstlich Reuß-Mauisches Ministerlum. 
von Bretschn eider. 
Semmel. 
Ausgegeb#en am 9. Juni 1852.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.