Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Neunter Band. 1852-1853. (9)

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8. 11. 
Sämmtliche Steuerkontribuenten werden in einem alphabetischen Register mit ihren 
Steuerbeträgen nachgewiesen, die bei jedem Veränderungsfalle ebenfalls verändert und des- 
halb nicht laterirt, sondern nur summirt werden. 
Dieses alphabetische Register wird daher mit allen neuen Kontribuenten ergänzt, 
wogegen die abgegangenen darin gestrichen werden.
	        
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