Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Neunter Band. 1852-1853. (9)

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trages vom 1. Jull d. J. ab beginnt: was hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht 
wird. 
Gera, den 15. Junt 1853. 
Fürstlich Reuß-Plauisches Ministerium 
von Bretschneider. r 
erzog. 
  
3) Bekanntmachung, den hinsichtlich der Standesverhältnisse der Gräflich Bentink'schen 
Familie gefaßten Bundesbeschluß betr. 
(yubl. im Amts= und Vererdnungsbl. am 29. Junl 1887.) 
Nachdem in Gemähheit elnes in der 15. diesjährigen Sitzung der Bundesversamm- 
lung gefaßten Beschlusses der Bundesbeschluß vom 12. Juni 1845, welcher also lautet: 
die Bundesversammlung erklärt, daß der Gräflichen Familie Bentink, nach 
tihren Standesverhälmmissen zur Zeit des Deutschen Reichs die Rechte des Ho- 
hen Adels und der Ebenbürtigkeit im Sinne des Art. 14 der Deuschen Bun- 
desakte zustehen; 
in allen Bundesstaaten öffentlich bekannt gemacht werden soll, so kommen wir dem, im 
Höchsten Auftrage Sr. Durchlaucht des Fürsten, für das hiesige Fürstenthum mit Gegen- 
wärtigem nach. 
Gera, den 18. Juni 1853. 
Fürstlich Reuß-Plauisches Ministerium. 
von Bretschneider. 
Schlick. 
  
4) Desgl. den Beitritt des Königreichs Würtemberg zur Heimathskonvention betr. 
(Mabl. lmrslorls= und Vere#nungsbl. am 20. Juni 1883.) 
Unterm 15. Junl dso. Is. ist auch die Königlich Würtemberg'sche Regierung
	        
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