Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Neunter Band. 1852-1853. (9)

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8) Vekanntmachung, die ubesertigungebefucun he der Königlich Sächsischen Zollämter zu 
Klingenthal und Elster betreffend. 
Nach einer anber gelangten Mittheilung des Königlich Sächsischen Fi inisteriums 
zu Dresden soll mit Rücksscht auf die eingetretenen Verkehrsverhältnisse vom 1. August 
dsa. Is. an das Nebenzollamt 1l. Klasse zu Klingenthal in ein Nebenzollamt I. Klasse 
und dagegen das Nebenzollamt I. Klasse zu Elster in eins dergl. II. Klasse verwandelt 
werden. 
Zugleich wird das künftige Nebenzollamt I. zu Klingenthal zu unbeschränktem Be- 
gleitscheinwechsel mit dem Hauptzollamte zu Eibensiock und den Hauptsieuerämtern zu 
Mauen, Chemnitz und Leipzig ermächtigt werden, dagegen dem künftigen Nebenzollamte 
II. zu Elster die Befugniß vorbebalten bleiben, robe Baumwolle zum Ausgang abzufer- 
tigen, auch wenn die Ausgangsabgabe den Betrag von 10 Thalern in einer Ladung 
übersteigt. 
Gera, am 7. Juli 1853. 
Fürstlich Reuß--Mauisches Ministerium. 
von Bretschneider. 
Schlick.
	        
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