Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Neunter Band. 1852-1853. (9)

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I. 
Vertrag 
zwischen Preußen, Sachsen-Weimar-Eisenach, Sachsen-Meiningen, 
Sachsen-Altenburg, Sachsen-Coburg-Gotha, Schwarzburg-Rudolstadt, 
Schwarzburg= Sondershausen, Neuß älterer und Reuß jüngerer Linie, 
die 
Fortdauer des Thüringischen Joll= und Handels-Vereines 
betreffend. 
Seine Majestät, der König von Preußen, Seine Königliche Hoheit, der Großberzeg 
von Sachsen-Weimar-Eisenach, Seine Hoheit, der Herzog von Sachsen-Meiningen, Seine 
Hoheit, der Herzog von Sachsen-Altenburg, Seine Hoheit, der Herzog von Sachsen-Co- 
burg-Gotha, Seine Durchlaucht, der Fürst von Schwarzburg-Rudolstadt, Seine Durch- 
laucht, der Fürst von Schwargburg-Sondershausen, Seine Durchlaucht, der Fürst von 
Neuß älterer Linie und Seine Durchlaucht, der Fürst von Reuß jüngerer Cinie, gleichmä- 
big von dem Wunsche geleitet, die zwischen Ihren nachfolgend benannten Ländern und 
Landestheilen bestehende Verkehröfreiheit und Zollgemeinschaft auch für die Zukunft sicher 
zu siellen, haben zu diesem Zwecke zu Bevollmächtigten ernaum: 
Seine Majesiät, der König von Preußen: 
Allerhöchst Ihren General-Direktor der Steuern Johann Friedrich von Pommer 
Esche, 
Allerhöchst Ihren geheimen Legations-Rath Alcxander Mar Pbilipsborn, 
d 
Allerhöchst Ihren geheimen Regierungsrath Martin Friedrich Rudolph Delbrück; 
und 
Seine Königliche Hoheit, der Großherzog von Sachsen-Weimar-Eisenach, 
Seine- Hoheit, der Herzog von Sachsen-Meiningen, 
Seine Hoheit, der Herzog von Sachsen-Altenburg, 
Seine Hoheit, der Herzog von Sachsen-Coburg-Gotha, 
Seine Durchlaucht, der Fürsi von Schwarzburg-Rudolstadt, 
Seine Durchlaucht, der Fürst von Schwarzburg-Sonderohausen, 
Seine Durchlaucht, der Fürsi von Reuß älterer Linie, und 
Seine Durchlaucht, der Fürst von Reuß jüngerer Linie: 
den Großherzoglich Sächsischen geheimen Staatsrath Gustav Thon, 
von welchen Vevollmächtigten, unter dem Vorbchalte der Ratifikation, felgender Vertrag 
abgeschlossen worden ist.
	        
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