Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Sechster Band. 1843-1846. (6)

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zwar die der dritten Classe auf ziel, der zweiten Classe auf Itel, der erslen Classe auf ztel 
redueirt und diese reducirte Zabl in der Rubrik des Katasters „Summe nach welcher bei- 
jurragen haben c.“" — dufgenommen wird. 
Es sind hiernach, um ein Beispiel 227 die mit 23 Thlr. versicherten Gebäude 
der ersten Classe mie Thlr. 
der zweiten Classe mit 2½ - 
otkvkiekenclqssemic..20- 
in jene Rubriken einzucragen und es wird ulche von der eigemlichen Versicherungs= sondern 
von dieser reducirten Summe der Beitcag und zwar sonach von allen Classen eln gleichmä- 
biger erhoben, so daß aufjubringen haben, wenn der Beitrag 3 po Conk wäre und die 
Versicherungssumme sich auf 100 Thlr. beliese, 
Die zu 100 Tlr. versicherten Gebude #r Classe von 40 Tolr. 3 bro Cent oder 2 Sgr. 
Die zu 100 Thlr. versicherten Gebude 2r Classe von 60 Thlr. pro Cem oder 3 Sge. 
Die zu 100 K0lr. versicherten Gebäude Zr Classe ven 80 Thlr. 7 Pro Conl oder 4 Sgr. 
Aus dieser Auseinandersehung ist ersichtlich, wie wichtig bri der Ausskellung des Kata- 
liers eine richtige und genaue Reduction der WVersicherungesumme nach der Classe des Ge- 
bludes ist. 
Die Bezieks-Abschätzungs-Commilsion hat nach §. 92. das Koraster dreisach anzuferti- 
gen uud ein jedes Eremplar in der Art, wie das dem Reglement angebestete Schema besage, 
zu unterschreiben. 
Eine jede Seite des Katasters muß in den Rabriken, wo dieß in dem erwähmen 
Schema geschehen ist, aufgerechnet werden. Am Schlusse des Katasters #ind die Summen 
sämmulicher Selten zu recapiruliren und ist die Haupesumme auszurechnen. Daos Transpor#iren 
der Summen von elner Selte auf die andere ist um deshalb alche gur, da bei einer fal- 
schen Elntragung einer Zahl oder bei einem etwa vorkommenden Fehler, dies fonst durch 
alle nächstsolgenden Seiren corrigirt werden muß.
	        
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