Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Sechster Band. 1843-1846. (6)

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Zur Uckunde dessen haben die beiderseitigen Bevollmächtigten den gegenwärtigen Ver- 
trag unterzeichnet und demselben die Siegel ihrer Wappen belgedrückt. 
Doppelt ausgesertigt zu Beüssel am ersten Tage des Menats September im Jahre 
das Heils Ein Tausend Ache Hundere Vier und Wierzig. 
(gezeichnet.) Arnim. Goblet. 
(I.. S.) (I. S.) 
Handels- und Schifffohres-Wertrag zwischen 
dem Deutschen Zoll= und Handels-Verelne 
elnersells und Belgien andererselés.
	        
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