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das Gesetz, die Bestrafung des Spiels in außerhalb des Fürstentums ver-
anstalteten Lotterien betreffend, und
das Gesetz, die Erbschafts= und Schenkungssteuer betreffend.
Die von dem letzteren Gesetze für die Finanzen des Landes erhofften
günstigen Wirkungen sind leider ausgeblieben, weil das Reich inzwischen die
Erbschaftssteuer an sich gezogen und den Bundesstaaten als Entschädigung nur
einen geringen Bruchteil der Steuer belassen hat.
Zu einer Verabschiedung des Gesetzentwurfs, durch welchen eine Ueber-
einstimmung der über das Halten von Tauben bestehenden beschränkenden Vor-
schriften für das ganze Fürstentum herbeigeführt werden sollte, ist es nicht
gekommen, vielmehr hat der Entwurf infolge der Beschlüsse des Landtages zu
einer Aufhebung der über das Viehhalten im Fürstentume bestehenden älteren
Vorschriften überhaupt geführt.
Das anfänglich in einzelnen seiner Bestimmungen teilweise bekämpfte
Gesetz vom 12. März 1903, betreffend die staatliche Schlachtviehversicherung für
das Fürstentum Rcuß j. L., hat sich, nachdem die während der Zeit vom
1. Juli 1904 bis 30. Juni 1905 aufgehoben gewesene Zwangsversicherung auch
des in das Ausland verkauften Schlachtviehes wieder in Kraft getreten ist, immer
mehr eingelebt und wird jetzt allgemein als eine Wohltat empfunden. Wegen
der von seiten der Fleischer begehrten und von dem Landtage für erwägenswert
erachteten Erweiterung der Entschädigung für verworfene Innenteile des Viehs
wird dem nächsten Landtage eine Vorlage zugehen.
Der Bau der Bahn Eichicht—Lobenstein, für welchen von dem Landtage
außer den gesamten Kosten des Grunderwverbs innerhalb des Filrstentums noch
erhebliche kilometrische Beiträge bewilligt worden sind, schreitet rasch vor, und
steht zu erwarten, daß die Eröffnung des Betriebes auf der ganzen Strecke
spätestens am 1. Dezember d. Is. stattfinden wird.
Das Eisenbahnprojekt Triebes—Hoh # dorf schwebt
immer noch in der Luft, eine staatliche Förderung desselben - daher nach
wie vor ausgeschlossen.
Die Vereinbarung wegen der dem gemeinsamen stellvertretenden Bundes-
ratsbevollmächtigten zu gewährenden Schreib= und Expeditionshilfe hat inzwischen
die Zustimmung aller beteiligten Regierungen gefunden.
Durch die Genehmigung des mit der Königlich Preußischen Regierung
abgeschlossenen Lotterievertrags hat der Landtag dem Staate auf Jahre hinaus
eine Mehreinnahme von jährlich 57500 Mark gesichert.
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