Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Sechszehnter Band. 1868-1871. (16)

89 
Oder: 
Die umstehend bezeichneten Vier und dreissig Cir. nell r####VPfd. Zucker in zbei 
Fässern und einer Kiste sind in den Güterwagen Nr. 811 der Berlin-llamburger Eisen- 
bahn verladen, welcher heut Nachmittag fünk Ulr mit zwei Schlössern Ser. lünl und neun- 
zig verschlossen, der Eisenbahn-Verwaltung zur Vorführung bei dem TZollrereinsländischen 
Hlaupt-Zollamt zu I#amburg übergeben worden ist. 
Berlin, den 18. Februar 1870. 
Königliches Haupt-Steuer - Amt. 
(Stempel.) (Unterschriften.) 
Der oben bezeichnete Güterwagen ist am neunzehmen Feb#ruar 1870, Nachmittags 
ein Uhr, hier eingetroffen und nach Abnahme des unverletzten Verschlusses gleichzeilig 
über die Grenze ausgegangen. 
IIamburg, den 19. Februar 1870. 
Zollvereinsländisches Haupt-Zollemt. 
(Stempel.) (Unterschriften.) 
Auf Grund vorstehenden Ausgangs-Attestes wird nunmehr bescheinlgt, daß dio 
umstehend bezeichneten Vier und dreissig Ctr. acht ### fd. Zucker über die Grenze in 
das Ausland geführt worden sind. 
Berlin, den 23. Febmar 1870. 
Königliches Haupt-Steuer-Amt. 
(Stempel.) (Unterschriften.) 
  
(Die Bescheinlgungen über die Ausfuhr und Niederlegung sind nach den Umständen 
zu ertheilen und nur für einzelne Fälle beispielsweise vorstehend angedeutet.)
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.